Info & Ablauf

1Warum kann es für Sie sinnvoll sein über einen Verkauf Ihrer Physio-Praxis nachzudenken?

 

Einer der häufigsten genannten Gründe für den Verkauf einer Praxis liegt im Alter des Inhabers. Oft findet sich weder im familiären Umfeld noch unter den bestehenden Mitarbeitern ein geeigneter Nachfolger, was bei den Mitarbeitern auch oft daran liegt, dass die finanziellen Mittel fehlen. Zudem trauen sich Mitarbeiter oft die Rolle der Geschäftsführung, in der sie plötzlich auch für sehr viele administrative Themen verantwortlich wären, nicht zu. Findet sich gar kein Nachfolger werden die Praxen oft nach und nach verkleinert und schließlich wird der Betrieb eingestellt. Inhaber hegen aber den Wunsch, dass ihr Lebenswerk in gute Hände gegeben und erfolgreich weitergeführt wird.

Neben den Altersgründen ist auch der Wegfall der unternehmerischen Komponente ein Grund für einen Verkauf der Physio-Praxis. Physiotherapeuten haben vor allen Dingen Spaß an der Arbeit am Patienten und sehen die administrativen Aufgaben oft lediglich als lästige Pflicht. Den Inhabern fehlt oft der betriebswirtschaftliche Hintergrund. Zudem kommen diese Aufgaben zu der eigentlichen therapeutischen Aufgabe hinzu und führen zu einem sehr hohen Arbeitsaufwand und zu erhöhten Wochenarbeitsstunden. Im Zuge eines Verkaufs fallen in der Regel nicht nur die administrativen Aufgaben weg und würden von einem möglichen Nachfolger übernommen; auch das unternehmerische Risiko, beispielsweise die Gefahr, dass bei Ausfall eines Therapeuten insbesondere bei kleineren Praxen (z.B. aufgrund von Mutterschutz, Krankheit etc.) die Profitabilität einbricht, fällt weg. Nach einem Verkauf besteht oftmals die Möglichkeit, als ehemaliger Inhaber weiter für das Therapiezentrum zu arbeiten, entweder auf freiberuflicher Basis oder fest angestellt.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt, der zum Verkauf einer Physio-Praxis führen kann, ist der Wunsch nach höherer Work-Life-Balance. Wie bereits erwähnt, ist die Position des Praxisinhabers mit sehr viel Arbeitsaufwand und nicht selten mit 50 Stunden/Woche oder mehr verbunden. Praxisinhaber haben oft das Bedürfnis nach mehr Freizeit, nach Fortbildungsmöglichkeiten oder sich anderen Projekten zu widmen. Für diese Überlegungen bleibt oft die Zeit nicht und somit werden persönliche Belange hintenangestellt. Auch im Falle einer möglichen Weiterbeschäftigung im Therapiezentrum ist es für den bisherigen Praxisinhaber möglich, seine Wochenarbeitszeit zu reduzieren und fortan beispielsweise nur noch halbtags zu arbeiten.

2Worin liegen die Vorteile eines (Teil-)Verkaufs?

 

Der Verkauf seiner Praxis kann für den bisherigen Inhaber viele Vorteile haben. Zum einen entsteht eine deutliche Entlastung. Nach dem Verkauf an eine Gruppe können oftmals Synergieeffekte genutzt werden, da eine zentrale Anlaufstelle existiert, die administrative Tätigkeiten abnimmt sowie für etwaige Probleme/Fragestellungen zur Verfügung steht. Somit kann der bisherige Praxisinhaber nach einem Verkauf für die Praxis tätig bleiben und sich vollumfänglich um die Arbeit am Patienten kümmern, in dem Wissen, dass die Altersnachfolge bereits geregelt ist und man muss sich diesbezüglich keine Sorgen mehr machen muss. Sich hierum frühzeitig zu kümmern ist daher immer vorteilhaft, da der Tag kommt an dem man in den wohlverdienten Ruhestand gehen will, sich der Nachfolgeregelung stellen muss und es oft schwieriger ist als eventuell angenommen einen geeigneten Nachfolger zu finden.

Sollte es einen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen geben, der das Therapiezentrum übernehmen möchte und über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, ist dies auch eine durchaus gute Option. Der Mitarbeiter kennt die Praxis, die Patienten, die örtlichen Gegebenheiten und alle Abläufe. Sollte er jedoch nicht wirtschaftlich nicht imstande sein die Praxis zu akquirieren, kann ein geeigneter Mitarbeiter bei einem Verkauf an Dritte immer noch die fachliche Leitung der Praxis und somit auch eine neue verantwortungsbewusste Position übernehmen.

Der Verkauf kann auch an regionale „Fürsten“ erfolgen. Hier ist der Vorteil, dass regionale aufgestellte kleinere Verbünde von Therapiepraxen bereits örtliche Gegebenheiten kennen und sich eine Position in der Gegend aufgebaut haben. Positiv ist hierbei auch, dass Synergieeffekte in Bezug auf das Personal genutzt werden können. So können beispielsweise Therapeuten an ein angeschlossenes Therapiezentrum „ausgeliehen“ werden, wenn dort Personalmangel aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. herrscht.

Auch ein Teilverkauf ist denkbar. So kann ein Inhaber sich zum Beispiel frühzeitig um seine Nachfolge kümmern, hält aber immer noch einen Teil der Anteile. Dies ermöglicht dem Inhaber im Regelfall, seine restlichen Anteile an den hinzugekommenen Mitinhaber zu veräußern, wenn er sich schließlich zur Ruhe setzen möchte. Er hat zugleich rechtzeitig für eine reibungslose Übergabe gesorgt und den neuen Inhaber umfassend kennengelernt. Zudem erhält der Inhaber bei einem Teilverkauf neben dem anteiligen Kaufpreis auch sein laufendes Gehalt sowie eine anteilige Erfolgsbeteiligung.

3Wie gestaltet sich der Verkaufsprozess?

 

An erster Stelle steht die Kontaktaufnahme zu einem Käufer. Bei einem Verkauf muss meistens eine Anzeige inseriert oder ein Berater engagiert werden, der einen potentiellen Käufer ausfindig macht. Seltener, aber durchaus auch möglich, kommt der Kontakt über ein eigenes Netzwerk zustande und ein möglicher Praxiskäufer kann direkt angesprochen werden. Da meistens ein Berater dazwischengeschaltet wird, will dieser natürlich bezahlt werden, so dass ein Teil des Kaufpreises auf die Beratungsdienstleistungen entfällt.

Unsere Website verfolgt das Ziel, dass sich potentielle Käufer aktiv auf Ihr Inserat melden. Dabei entscheiden Sie selbst, mit wem Sie in Kontakt treten wollen, da wir Ihnen nach Interessenbekundung die Kontaktdaten des potentiellen Käufers zur Verfügung stellen. Ob Sie letztlich in den Dialog mit dem Interessenten einsteigen wollen, obliegt Ihnen.

Entscheiden Sie sich für einen potentiellen Käufer beginnt der weitere Verkaufsprozess dessen Umfang und Struktur naturgemäß vom jeweiligen Kaufinteressenten abhängt. In einem idealtypischen Prozess wird im ersten Schritt eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen beiden Parteien ausgetauscht, um die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Im nächsten Schritt werden Daten ausgetauscht, die in erster Linie die Finanzzahlen und die Rezeptabrechnungen der letzten Jahre betreffen. Bei Bedarf wird darüber hinaus eine Absichtserklärung abgeschlossen, der die Kaufabsicht des Interessenten bekundet und Informationen über das weitere Vorgehen (zeitlicher Rahmen, errechneter Kaufpreis, Weiterbeschäftigung des Inhabers etc.) beinhaltet.

Der Kaufpreis wird über die Anwendung eines Multiplikators ermittelt. Das bedeutet, dass auf die Profitabilität eines Unternehmens geschaut wird und diese – wie der Name schon sagt – mit einem solchen Multiplikator multipliziert wird. Wie hoch der Multiplikator ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter oder der möglichen Weiterbeschäftigung des Inhabers. Um einen maximalen Multiplikator zu erzielen, sollte ein Verkäufer zudem weitere positive Argumente finden. Dies können beispielsweise Alleinstellungsmerkmale der Praxis oder einzukalkulierende, zu erwartende positive Entwicklungen der Praxis sein.

Bevor der so ermittelte Kaufpreis fixiert wird, erfolgt ein Prüfprozess. Das heißt, dass zunächst die auf unserer Website getätigten Angaben überprüft werden und weitere Daten wie beispielsweise der Mietvertrag, die Personalkosten, die Mitarbeiterfluktuation, die Preisentwicklung der therapeutischen Leistungen etc. überprüft werden. Dies ist vonnöten, da der potentielle Käufer natürlich ein umfassendes Bild über das Kaufobjekt bekommen möchte und wissen will, auf welchen Werten die Bildung des Kaufpreises beruht. Die dafür nötigen Daten sind grundsätzlich alle im Unternehmen vorhanden bzw. können bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters von diesem zur Verfügung gestellt werden. Je höher der Kaufpreis, desto umfassender gestaltet sich natürlich der Prüfprozess. Dies ist von Fall zu Fall individuell zu betrachten.

Wird sich final auf einen Kaufpreis geeinigt, steht der Erstellung und der Verhandlung des Kaufvertrags nichts mehr entgegen. Hier werden neben dem Kaufpreis alle weiteren Formalitäten sowie diverse Anlagen (Verträge, Mitarbeiterauflistung, Finanzzahlen etc.) festgehalten. Abschließend findet der Vollzug des Kaufs statt. Bis zu einem festgelegten Tag muss beispielsweise die neue Krankenkassenzulassung durch den Käufer beantragt und eine fachliche Leitung benannt sein. Zugleich wird dann der Kaufpreis überwiesen.

Albert Einstein

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert.